Anforderung an die Dokumentation der Therapie-Einheiten bei OPS 8-550
Anforderung an die Dokumentation der Therapie-Einheiten bei OPS 8-550
17.03.2025
Der OPS 8-550.1 in der Version des Jahres 2021 verlangt neben weiteren Anforderungen die Erbringung von mindestens 20 Therapie-Einheiten von durchschnittlich 30 Minuten Dauer. Ein Krankenhaus hatte jeweils mit Datum und Dauer (30 Minuten) die Therapie-Einheiten im Erfassungsbogen für den OPS 8-550 vermerkt. Nicht vermerkt waren in den dem MD zugeleiteten Unterlagen die Uhrzeit von Beginn und Ende der jeweiligen Therapie-Einheiten. Der MD argumentierte, für ihn seien so die Therapie-Einheiten nicht plausibel. Die Krankenkasse schloss sich dieser Argumentation an und rechnete auf. Das Krankenhaus erhob Klage zum SG Karlsruhe, welches die Argumentation der Krankenkasse nicht teilt und verurteilte die Kasse am 26.02.2025 (S 9 KR 996/24) in einem von uns betreuten Verfahren antragsgemäß zur Zahlung. Zur Begründung heißt es, der OPS mache bezüglich der Dokumentation der Therapie-Einheiten keine konkreten Anforderungen. Auch aus den Auslegungshinweisen der MDK-Gemeinschaft zur Einzelfallprüfung des OPS 8-550 gehe lediglich hervor, dass die Therapie-Einheiten nach Art, Umfang und Erbringungsdatum zu dokumentieren seien, nicht jedoch nach Beginn und Ende. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig.
Für weitere Informationen: Dr. Till Flachsbarth