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RECHTSANWALT DR. ULRICH TREFZ

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RECHTSANWALT DR. TILL FLACHSBARTH

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Krankenhausfinanzierung, Pflegesatz- und Förderrecht

Wir beraten und vertreten Krankenhäuser in allen Fragen der Finanzierung.

In Angelegenheiten der Krankenhausfinanzierung ist die umfassende anwaltliche Unterstützung in pflegesatzrechtlichen Angelegenheiten rund um die Vereinbarung des Budgets von zentraler Bedeutung. Wir vertreten eine beträchtliche Anzahl von Krankenhäusern in Schiedsstellenverfahren ständig und bundesweit. Hierbei geht es häufig auch um Rechtsfragen im Zusammenhang mit Beschlüssen des G-BA, etwa zu Maßnahmen der Qualitätssicherung, bspw. zu Mindestmengen, Personalvorgaben, Notfallstrukturen, Sicherstellungszuschlägen oder der Zentren und Schwerpunkte. Wir beraten und vertreten die Krankenhäuser auch im Rahmen von Qualitäts- und Strukturprüfungen.

Weiter unterstützen wir Krankenhäuser bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Förderansprüchen zur Finanzierung der Investitionskosten.

Als Spezialisten zu Fragen der Finanzierung von Hochschulkliniken beraten und vertreten wir Uniklinika in allen Vergütungsfragen, insbesondere auch zur Finanzierung der Leistungen ihrer Hochschulambulanzen vor der Schiedsstelle bundesweit. 

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