Krankenhausplanung sowie der Abschluss von Versorgungsverträgen
Wir unterstützen Plankrankenhäuser in Verwaltungsverfahren und im Streitfall vor den Verwaltungsgerichten sowohl bei Aufnahme von Planbetten und Fachgebieten in den Krankenhausplan wie auch im Rahmen von Konkurrentenklagen.
Krankenhäuser und andere Leistungserbringer beraten und vertreten wir auch bei ihren Ansprüchen auf Abschluss von Versorgungsverträgen.
Krankenhausplanung sowie der Abschluss von Versorgungsverträgen
Wir unterstützen Plankrankenhäuser in Verwaltungsverfahren und im Streitfall vor den Verwaltungsgerichten sowohl bei Aufnahme von Planbetten und Fachgebieten in den Krankenhausplan wie auch im Rahmen von Konkurrentenklagen.
Krankenhäuser und andere Leistungserbringer beraten und vertreten wir auch bei ihren Ansprüchen auf Abschluss von Versorgungsverträgen.
Ihre Ansprechpartner
RECHTSANWALT DR. ULRICH TREFZ
Sie erreichen mich unter: u.trefz[at]trefz-flachsbarth.de+49 (O)711 - 4O262412