Unsere Kanzlei ist jung, die Köpfe darin erfahren.
Wir überzeugen durch fachliche Kompetenz und Spezialisierung. Schwerpunkte unserer Beratung sind das Krankenhausfinanzierungsrecht sowie nahezu das gesamte Recht der Leistungserbringung auf Seiten der Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen). Hierin verfügen wir über jahrelange Erfahrung. Besonderen Wert legen wir auf eine persönliche und vertrauensvolle Beratung. Hierfür stehen eine Vielzahl langjähriger Mandantenbindungen. Neben Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen vertreten wir deren Verbände.