Die pflegesensitiven Bereiche haben die sozialgerichtliche Rechtsprechung erreicht
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV): Fehlende wirksame Beleihung des InEK sowie rechtswidrige Feststellung eines pflegesensitiven Bereichs ausschließlich auf Grundlage des Fachabteilungsschlüssels.
Die pflegesensitiven Bereiche haben die sozialgerichtliche Rechtsprechung erreicht. Das von uns in einem sozialgerichtlichen Verfahren vertretene Krankenhaus hat sich gegen Bescheide des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gewandt, mit denen ein pflegesensitiver Bereich im Fachgebiet der Neurologie ausschließlich auf Grundlage des von dem Krankenhaus angegebenen Fachabteilungsschlüssels festgestellt worden ist. Das Sozialgericht Karlsruhe ist in seinem Urteil vom 10.10.2022 der Auffassung des Krankenhauses gefolgt und hat die streitgegenständlichen Bescheide aufgehoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Bescheide des InEK sowohl formal als auch materiell rechtswidrig sind. Es fehle schon an einer wirksamen Beleihung des InEK. Des Weiteren hat die Feststellung eines pflegesensitiven Bereiches ausschließlich nach dem Fachabteilungsschlüssel unter Berücksichtigung des besonderen Versorgungsauftrages des Krankenhauses einer rechtlichen Überprüfung nicht standgehalten. Die gerichtliche Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.