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Anforderungen an Konzept für neue Klinik

17.04.2024

Anforderungen an Konzept für neue Klinik

Das VG Greifswald hat sich mit Urteil vom 18.01.2024 – 3 A 190/23 HGW – mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines neu zu errichtenden Krankenhauses in den Krankenhausplan befasst. Im Ergebnis wurde die Klage der (künftigen) Krankenhausträgerin gegen das Land abgewiesen, weil nach dem vorgelegten Konzept zu der neu zu errichtenden Klinik die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses noch nicht hinreichend gewährleistet war. Zutreffend führt das Gericht aus, die Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses im Verfahren auf Planaufnahme setze nicht zwingend voraus, dass das Krankenhaus den Betrieb bereits aufgenommen habe. Allerdings sei bei einem neu zu errichtenden Krankenhaus die vorausschauende Beurteilung der Leistungsfähigkeit durch die zuständige Landesbehörde im Vergleich zu einem Krankenhaus im laufenden Betrieb erschwert. Diese größere Prognoseunsicherheit sei durch entsprechende Darlegungsanforderungen soweit wie möglich zu reduzieren. Von dem Träger eines geplanten, noch zu errichtenden Krankenhauses sei daher ein schlüssiges und prüffähiges Konzept vorzulegen. Dieses müsse die Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit anhand seiner personellen, räumlichen und medizinischen Ausstattung ermöglichen und erkennen lassen, dass die Finanzierung des Vorhabens (plausibles Finanzierungskonzept) hinreichend gesichert ist. Unsicherheiten bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit, die sich daraus ergeben würden, dass ein noch nicht hinreichend konkretes Konzept vorgelegt werde, gingen zu Lasten des neuen Krankenhauses.

Für weitere Informationen: Dr. Ulrich Trefz.