Wir halten Sie über aktuelle Themen aus unseren Tätigkeitsbereichen auf dem Laufenden

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Mindestmenge Mamma-Ca-Chirurgie

Mindestmenge Mamma-Ca-Chirurgie

20.12.2024

Mit aktuellem Beschluss vom 17.12.2024 hat des Sozialgerichts Kiel auf unseren Antrag zugunsten des antragstellenden Krankenhauses die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Widerlegungsbescheid der Krankenkassenverbände vom 01.10.2024 angeordnet. Hintergrund war die Verwaltungsentscheidung der Krankenkassenverbände, mit der sie die Prognose des Krankenhauses zum Erreichen der jährlichen Mindestmenge im Leistungsbereich Mamma-Ca-Chirurgie von 100 widerlegt haben. Das Gericht ist der von uns vertretenen Auffassung gefolgt, wonach das antragstellende Krankenhaus zwar im vorangegangenen Kalenderjahr die im Jahr 2025 geforderte Mindestmenge von 100 nicht erreicht hat, diese Feststellung aber zur Widerlegung der Prognose nicht ausreichend ist. Vielmehr muss hinzukommen, dass auch unter Berücksichtigung aller weiteren Kriterien konkrete, objektive Umstände der Richtigkeit der getroffenen Prognose widersprechen. In vorliegender Angelegenheit hat die Antragstellerin ihre Prognose mit strukturellen und personellen Veränderungen hinreichend begründet, so dass der angefochtene Bescheid vom 01.10.2024 im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens und nach summarischer Prüfung als rechtswidrig beurteilt worden ist.

Für weitere Informationen: Dr. Ulrich Trefz