Wir halten Sie über aktuelle Themen aus unseren Tätigkeitsbereichen auf dem Laufenden

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Keine schriftliche Kooperationsvereinbarung nach OPS 8-981, Version 2019 erforderlich

Der OPS 8-981, Version 2019 über die neurologische Komplexbehandlung verlangt mitunter unmittelbaren Zugang zu einer neurochirurgischen Einheit. Besteht diese nicht im eigenen Haus, so muss der Zugang bei einem Kooperationspartner innerhalb einer halben Stunde gewährleistet sein. Der MD vertrat in einem strittigen Fall (vor StrOPS-Prüfung) die Auffassung, eine 2019 geschlossene Vereinbarung, mit der die langjährige Kooperation zweier Krankenhäuser bestätigt und fixiert werde, bestätige keine Kooperation für Zeiträume davor. Das SG Reutlingen ließ sich unzählige Belege über die seit Jahren bestehende Kooperation, insbesondere auch Zertifizierungen der Stroke-Unit und des Landes Baden-Württemberg vorlegen und gelangt zum Schluss, dass eine Kooperation schon vor Unterzeichnung der Vereinbarung bestanden hat und die Anforderungen gem. OPS 8-918 erfüllt waren, zumal der MD über Jahre hinweg dieses Merkmal bei anderen Einzelfallprüfungen nicht beanstandet habe. Nach dem Wortlaut des OPS sei eine schriftliche Kooperationsvereinbarung nicht erforderlich. Auch das BSG verlange in seiner Entscheidung vom 19.06.2018 lediglich eine rechtlich verfestigte Kooperationsbeziehung, die bspw. durch einen Vertrag begründet werden könne. Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung werde nach BSG nicht verlangt (SG Reutlingen, Urteil vom 08.02.2023 – S 1 KR 2191/20).

Krankenhausplanung – Wehrhafte Dritte

Das VG Oldenburg hat sich in seinem lesenswerten Beschluss vom 03. Januar 2023 mit Rechtsfragen zur Drittanfechtung krankenhausplanerischer Feststellungsbescheide befasst. Demnach ist der an das begünstigte Krankenhaus gerichtete Feststellungsbescheid objektiv rechtswidrig, wenn die Planungsbehörde eine gebotene krankenhausplanerische Auswahlentscheidung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG unterlassen hat. In diesen Fällen kann die Anfechtungsklage eines übergangenen Krankenhausträgers gegen den Feststellungsbescheid des begünstigten Krankenhauses zulässig sein, sofern das übergangene Krankenhaus selbst in dem betreffenden Fachgebiet die erstmalige Aufnahme in den Krankenhausplan oder eine Planbettenerhöhung in diesem Fachgebiet beantragt hat.

Die pflegesensitiven Bereiche haben die sozialgerichtliche Rechtsprechung erreicht

TF Beitragsbild 1

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV): Fehlende wirksame Beleihung des InEK sowie rechtswidrige Feststellung eines pflegesensitiven Bereichs ausschließlich auf Grundlage des Fachabteilungsschlüssels.

Die pflegesensitiven Bereiche haben die sozialgerichtliche Rechtsprechung erreicht. Das von uns in einem sozialgerichtlichen Verfahren vertretene Krankenhaus hat sich gegen Bescheide des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gewandt, mit denen ein pflegesensitiver Bereich im Fachgebiet der Neurologie ausschließlich auf Grundlage des von dem Krankenhaus angegebenen Fachabteilungsschlüssels festgestellt worden ist. Das Sozialgericht Karlsruhe ist in seinem Urteil vom 10.10.2022 der Auffassung des Krankenhauses gefolgt und hat die streitgegenständlichen Bescheide aufgehoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Bescheide des InEK sowohl formal als auch materiell rechtswidrig sind. Es fehle schon an einer wirksamen Beleihung des InEK. Des Weiteren hat die Feststellung eines pflegesensitiven Bereiches ausschließlich nach dem Fachabteilungsschlüssel unter Berücksichtigung des besonderen Versorgungsauftrages des Krankenhauses einer rechtlichen Überprüfung nicht standgehalten. Die gerichtliche Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.