Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg
Über das Urteil des SG Karlsruhe vom 10.10.2022 wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Das Gericht hatte Bescheide des InEK über die Feststellung pflegesensitiver Bereiche aufgehoben. Am 12.12.2023 hat das LSG Baden-Württemberg durch Urteil die hiergegen gerichtete Berufung des InEK zurückgewiesen. Die Ausweisung pflegesensitiver Bereiche ist demnach rechtswidrig, weil die Rechtsverordnung entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 137i SGB V auf eine Differenzierung nach Schweregradgruppen verzichtet. Sobald uns die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir wieder berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist den betroffenen Krankenhäusern zu empfehlen, die in den letzten Tagen zugegangenen Bescheide des InEK, mit denen Einwendungen der Krankenhäuser zurückgewiesen worden sind, mit Widersprüchen anzufechten.
Für weitere Informationen: Dr. Ulrich Trefz