Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung
Der OPS 8-98e für die spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung setzt mit unter mindestens sechs Stunden pro Patient und vollständiger Woche Maßnahmen aus zwei näher bezeichneten Therapiebereichen voraus. Dabei können Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche auch von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden. Der MDK beanstandet bei diesen sog. „Palliativgesprächen“ regelmäßig die Dokumentation der Krankenhäuser. Zwar würden Beginn und Ende der Gespräche dokumentiert. Es würden aber konkrete Aussagen zu den Inhalten der Gespräche nicht festgehalten. Das Sozialgericht Mannheim hat in erfreulicher Deutlichkeit mit Gerichtsbescheid vom 04.10.2021 (S 10 KR 3573/19) ausgeführt, dass nach dem streng nach Wortlaut zu handhabenden OPS die Inhalte der Gespräche nicht dokumentiert werden müssten.
Die Entscheidung des SG Mannheim ist in jeder Hinsicht zu begrüßen. Nach ständiger Rechtsprechung sind die Abrechnungsbestimmungen streng nach Wortlaut zu handhaben. Eine genaue Dokumentation von Gesprächsinhalten wird nach dem OPS gerade nicht gefordert.